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Corona Update

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FRISEURBESUCH IN NRW: DIE AKTUELLEN REGELN STAND 21.03.2022

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde erneut aktualisiert.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

da die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erneut aktualisiert wurde, informieren wir euch vorab welche Regelungen für einen Friseurbesuch gelten.

Ab dem 02.04.2022 treten folgende Regelungen in Kraft:

Die 3G-Zugangskontrollen bleiben weiterhin bestehen.
Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) bleibt bestehen,
FFP2-Maskenpflicht gilt nur, wenn entweder die Kundin/der Kunde oder die dienstleistende Friseurin/der Friseur nicht geimpft oder genesen ist.

Wir bitten euch dennoch bei einem Besuch bei uns eine FFP2-Maske zu tragen.

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Friseurbesuch in NRW: Die aktuellen Regeln STAND 12.01.2022

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

da die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erneut aktualisiert wurde, informieren wir euch vorab welche Regelungen für einen Friseurbesuch gelten.

Ab dem 13.01.2022 treten folgende Regelungen in Kraft:

  • 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gilt dann, wenn der Kunde – die Kund:in sowie der Friseur eine FFP-2-Maske tragen
  • Sofern statt einer FFP-2-Maske lediglich eine medizinische Maske getragen wird, gilt die strengere 2G-Regelung (geimpft und genesen), in diesem Fall reicht ein negatives Testergebnis nicht aus und der Kunde – die Kund:in dürfen nicht bedient werden
 
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Friseurbesuch in NRW: Die aktuellen Regeln STAND 11.12.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

da die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erneut aktualisiert wurde, informieren wir euch vorab welche Regelungen für einen Friseurbesuch gelten.

  • Friseurbesuche und medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen: Hier gelten die 3G-Regeln, also geimpfte, genesene oder getestete Personen können das Angebot nutzen.
  • Grundsätzlich gilt hier die Maskenpflicht. Es muss also mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
  • Für alle weiteren körpernahen Dienstleistungen gilt in NRW die 2G-Regel.
 

Ein Schnelltest in NRW ist derzeit 24 Stunden gültig, ein PCR-Test 48 Stunden. Grundsätzlich haben die Menschen in NRW einmal die Woche einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest.